Im Rahmen dieser Bereiche beurkunden wir Kauf- und Übertragungsverträge
für Grundstücke, Erbbaurechte, Wohnungseigentumsrechte
und grundstücksgleiche Rechte. Wir beurkunden die Aufteilung
von Grundstücken in Wohnungseigentum, unsere Aufgabe ist
die notarielle Begleitung bei der Bestellung von Grundpfandrechten,
Nießbrauch, Wohnrecht, Renten und anderen Versorgungsleistungen
oder sonstigen Dienstbarkeiten an Grundbesitz.
In allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten,
insbesondere für die im Handelsregister eingetragenen oder
einzutragenden Gesellschaften, übernehmen wir Notare die
Gestaltung und die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen
und Anmeldungen zum Handelsregister. Wir helfen bei der Konzeption
von Vereinbarungen betreffend die Unternehmensnachfolge.
Zu unseren Aufgaben im Bereich des Familien-
und Partnerschaftsrechts gehört das Beurkunden von Eheverträgen
oder Scheidungsfolgenvereinbarungen und Partnerschaftsregelungen
sowie von Anträgen über Annahme eines Kindes und die
Beratung in Angelegenheiten der Vorsorge, insbesondere für
die Fälle späterer Entscheidungsunfähigkeit (z.B.
durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patienten- verfügung).
Im Bereich des Erbrechts gestalten und beurkunden
wir Testamente, Erbverträge oder Erbscheinsanträge ebenso
wie Erbauseinandersetzungen, Verzichtsvereinbarungen und Erbaus-
schlagungen. Auch die Beratung und Beurkundung von Übergabeverträgen,
zum Beispiel als vorweg- genommene Erbfolge, mit der gebotenen
Sicherung der Rechte und Ansprüche aller Beteiligten gehört
zu unseren Aufgaben.
Nicht zuletzt gehören alle Unterschriftsbeglaubigungen zu
den gesetzlich Aufgaben des Notars.
Zum 01.01.2010 ist unser Notar Niels Hellwege aus dem Amt geschieden. Seine Nachfolgerin Notarin Susanne Emmerich übernimmt die Verwahrung der Akten und Urkunden ihres Vorgängers. |